Muss ich einen Mietwagenschaden bezahlen?

Viele Mieter sind verunsichert, wenn sie nach der Rückgabe eines Mietfahrzeugs eine Schadensersatzforderung erhalten. Häufig stellt sich die Frage, ob die Forderung berechtigt ist und ob die geforderte Summe tatsächlich bezahlt werden muss.

Ob eine Forderung berechtigt ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall und den vorliegenden Unterlagen ab.

Wann muss ein Mietwagenschaden grundsätzlich bezahlt werden?

Grundsätzlich können Schäden am Mietfahrzeug vom Mieter ersetzt werden müssen, wenn diese während der Mietzeit entstanden sind und dem Mieter zugeordnet werden können.

Hierfür sind jedoch verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere muss nachvollziehbar dokumentiert sein, dass der geltend gemachte Schaden tatsächlich während des Mietzeitraums entstanden ist.

Welche Unterlagen sollten geprüft werden?

  •  Übergabe- und Rückgabeprotokolle 
  •  Fotodokumentationen 
  •  Schadengutachten 
  •  Kostenvoranschläge 
  •  Reparaturrechnungen 
  •  Schriftverkehr zwischen Vermieter und     Mieter

Muss jede Forderung akzeptiert werden?

Nicht jede Schadensersatzforderung ist automatisch berechtigt. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Fragen zur Dokumentation, zur Schadenhöhe oder zur zeitlichen Zuordnung eines Schadens bestehen.

Deshalb empfiehlt es sich, die vorliegenden Unterlagen sorgfältig zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.